In der Schweiz hat das Bundesamtes für Strassen in den „Weisungen für Veteranenfahrzeuge“ vom 3. November 2008 der Begriff „Veteranenfahrzeug“ definiert. Der Begriff „Youngtimer“ hingegen ist keine offizielle Definition für diese Fahrzeugkategorie. Er tauchte in den 90er-Jahren auf und bezeichnet Fahrzeuge, die nicht mehr neu und noch nicht „Oldtimer“ sind.
Offiziell als erhaltenswertes Kulturgut eingestuft
In die Kategorie der Veteranenfahrzeuge gehören 1 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge. Sie gelten als amtlich geprüfte Fahrzeuge und werden offiziell als erhaltenswertes Kulturgut betrachtet. Dabei handelt es sich um Autos, Motorräder, Nutzfahrzeuge und landwirtschaftliche Traktoren, die nicht mehr im täglichen Einsatz stehen. Meistens sind sie weniger als 3'000 Kilometer pro Jahr unterwegs. Alte Fahrzeuge müssen regelmässig bewegt werden, damit sie weiter fahrtauglich bleiben. Dies geschieht einerseits an grossen landesweiten Veranstaltungen oder an den zahlreichen Ausfahrten der weit über 100 verschiedenen Clubs alter oder erhaltenswerter Fahrzeuge. Vorwiegend im Frühjahr und im Herbst erhalten diese Zeugen früherer Ingenieurskunst den nötigen Auslauf. Die Bevölkerung zeigt immer grosse Sympathien für das «alte Eisen». Nostalgische Erinnerungen werden geweckt und Geschichten «aus der guten alten Zeit» kommen auf.
Weitere Informationen unter: www.shvf.ch
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