Strassenfinanzierung: auto-schweiz gibt voll Gegensteuer
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Die Vereinigung der Schweizer Automobil- und Nutzfahrzeug- Importeure auto-schweiz lehnt die bundesrätlichen Pläne zur künftigen Finanzierung des Strassenverkehrs entschieden ab

Mit der Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) auf Gesetzesstufe trägt der Bundesrat der Bedeutung des Strassenverkehrs als wichtigstem Verkehrsträger in keiner Form Rechnung. Da kommt die von auto-schweiz seit langem geplante „Milchkuh-Initiative“ gerade richtig.

Nachdem der Bundesrat die zukünftige Finanzierung sowie den Ausbau der Bahninfrastruktur mit FABI und dem BIF im Trockenen zu haben glaubt, will er nun die Finanzierung der seit Jahren verschleppten Strasseninfrastruktur angehen. Hierzu wurden heute die Leitplanken festgelegt. Demnach sollen die aktuelle Finanzierung der Strasseninfrastruktur und der längst überfällige Ausbau der Nationalstrassen mit der Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) neu geregelt werden. Damit die mittlerweile geplünderte Strassenkasse resp. der zukünftige Fonds wieder geäufnet werden können, schlägt die Landesregierung vor, die Autofahrenden und das Transportgewerbe mit einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages zu belasten.

auto-schweiz stellt sich entschieden gegen dieses Vorhaben und wird in absehbarer Frist
ihre seit langem geplante „Milchkuh-Initiative – für eine faire Verkehrsfinanzierung“ lancieren, deren Anliegen es ist, dass die Steuern und Abgaben der Strassenbenützer auch wirklich der Strasse zugutekommen. Denn es geht nicht an, dass der Strassenverkehr in Zukunft noch mehr zur Ader gelassen werden soll, während andere Verkehrsträger wie die Bahnen mittlerweile jährlich von rund 5,2 Milliarden Franken aus der Staats- und Strassenkasse profitieren. Kommt dazu, dass die neuen Finanzierungsmechanismen nicht einmal auf Verfassungsebene, sondern lediglich auf Gesetzesstufe verankert werden sollen, wobei die jährliche Fondseinlage vom Parlament stets neu zu bestimmen wäre.

Sowohl auto-schweiz als auch andere massgebende Branchenorganisationen stufen diesen
Vorschlag als veritable Mogelpackung ein und lehnen ihn rundweg ab.

Stattdessen fordern sie: Die Finanzierung der einzelnen Verkehrsinfrastrukturen ist verursachergerecht zu regeln und zu trennen. Es gelten die Finanzierungsgrundsätze des Verursacherprinzips (keine Querfinanzierungen zwischen den Verkehrsträgern), der Zweckbindung (Strassenabgaben ausschliesslich Verwendung für Strassenaufgaben) und der bedarfsgerechten Bereitstellung von Finanzmitteln (keine Abgaben zur Bildung von Rückstellungen oder Reserven).

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