Ein solches Obligatorium gibt es bereits in den meisten EU-Ländern, wird aber nicht überall gleich angewendet. Die wichtigsten Infos zum Thema Warnwesten in Europa findet man auf www.tourismustcs.ch.
Deutschland führt am 1. Juli 2014 ein Obligatorium für Sicherheitswesten in Autos ein. Eine solche Regelung existiert bereits in vielen anderen Ländern, darunter touristisch populäre Destinationen wie Frankreich, Italien, Spanien und Kroatien. Mit der Übernahme dieser Regelung durch Deutschland gilt das Warnwestenobligatorium in allen Nachbarländern der Schweiz. In der Schweiz wird das Mitführen einer Weste lediglich empfohlen. Ab dem 1. Juli muss bei Autofahrten nach Deutschland eine Sicherheitsweste mitgeführt werden, die der europäischen Norm EN 471 entspricht. Die Weste muss bei einer Polizeikontrolle vorgewiesen werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird mit einer Busse geahndet. Motorradfahrer und Lenker von Wohnmobilen sind in Deutschland von dieser Vorschrift nicht betroffen.
Warnwesten erhöhen die Sichtbarkeit von Personen. Bei einer Panne oder einem Unfall muss die Warnweste getragen werden, wenn man das Fahrzeug ausserhalb von Agglomerationen verlässt, aber auch auf der Autobahn, in der Nacht oder bei schlechter Sicht. Im Falle einer Kontrolle genügt eine Weste pro Fahrzeug, doch in einigen Ländern – zum Beispiel in Italien oder Luxemburg – muss für jeden Passagier, der das Auto verlässt, eine Warnweste vorhanden sein. Der TCS empfiehlt, in diesen Ländern deshalb mehrere oder zumindest zwei Warnwesten an Bord zu haben: Eine für den Fahrer und eine zum Evakuieren jedes Passagiers.
Genaue Informationen zu den Vorschriften und deren Anwendung in verschiedenen europäischen Ländern sind unter www.tourismustcs.ch verfügbar. Leuchtwesten können bei einigen Sektionen des TCS und in den meisten Warenhäusern gekauft werden.
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