Auto-Schweiz: Sinnvolle Übergangsfrist für Abgasnorm Euro 6d-TEMP
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Ab dem 1. September gilt in der Schweiz wie auch der gesamten EU eine neue Abgasnorm für Personenwagen.

Mit Euro 6d-TEMP werden Testverfahren auf der Strasse für neue Fahrzeugtypen zur Pflicht und dabei die sogenannten «Real Drive Emissions» gemessen. Hier müssen insbesondere Diesel-Motoren strenge Grenzwerte für den Ausstoss von Stickoxid (NO) einhalten. Forderungen nach einer sofortigen Einführung der neuen Abgasnorm für sämtliche Fahrzeugtypen, wie sie heute von

Die zweijährige Übergangsfrist für bestehende Fahrzeuge ist wirtschaftlich sinnvoll und technisch nicht anders möglich, erklärt auto-schweiz-Direktor Andreas Burgener: «Bei jeder Einführung einer neuen Technik muss es eine Übergangsfrist geben. Sie können hochkomplexe Logistik- und Produktionsprozesse wie in der Automobilindustrie nicht von heute auf morgen ändern. Allein die Ausweitung der Geltung von Euro 6d-TEMP auf sämtliche Fahrzeuge innerhalb von zwei Jahren stellt einen ambitionierten Zeitplan dar und ist eine Herausforderung, der sich die Automobilindustrie aber stellt und sie bewältigen wird. Schneller geht es jedoch nicht.»

Das Ziel der Umweltverbände ist klar: Sie wollen die Verbreitung des Diesel-Motors im Neuwagenmarkt deutlich zurückdrängen. Der Selbstzünder tendiert aus technischen Gründen zu einem höheren NOx-Ausstoss, wobei dieser durch konsequente Abgas-Reinigung stark gedämpft werden kann. VCS, FRC und AefU übersähen bei ihren kontraproduktiven Verbots-Fantasien die negativen Folgen für das Klima, welche eine sofortige Einführung der neuen Abgasnorm für alle Fahrzeuge hätte, so Burgener: «Schon heute spüren wir im Markt, dass die leichte Verunsicherung beim effizienteren Diesel-Motor zu mehr Verkäufen von Benzinern führt. Durch den entsprechenden Mehrverbrauch an Treibstoff hat dieser Effekt unweigerlich einen höheren CO2-Ausstoss zur Folge. Offensichtlich wollen die sogenannten ‘Umweltverbände’ dem Klima an den Kragen.»

Generell ist die Zulassung von Fahrzeugen gesamteuropäisch geregelt. Auch die Schweiz beteiligt sich an diesem sinnvollen und unbürokratischen Verfahren. Ein Personenwagen, der in einem Land Europas eine technische Gesamtgenehmigung erhalten hat, darf auch in allen anderen Ländern für den Verkehr immatrikuliert werden. Noch einmal Andreas Burgener: «Dass nun erneut Forderungen nach einem bürokratischen Alleingang der Schweiz von Links-Grün kommen, wo von dieser Seite konstruktive Vorschläge, beispielsweise im CO2-Bereich, mit eben genau jenem Argument abgeschmettert werden, ist so traurig wie wenig überraschend.»

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