Solche Systeme verbessern zwar die aktive Sicherheit, können aber bereits bei einem kleineren Unfall hohe Kosten verursachen. Der TCS schlägt Massnahmen vor, um Schäden an diesen teuren Komponenten zu verringern.
Fahrassistenzsysteme wie Tempomaten mit automatischer Abstandsregelung (Adaptive Cruise Control, ACC) bestehen aus sensiblen und deshalb teuren Komponenten. Funktionsbedingt werden die erforderlichen Sensoren an exponierten und deshalb schadensanfälligen Stellen des Fahrzeugs angebracht: Etwa hinter dem Kühlergrill oder unter dem Stossfänger. Deshalb kann schon ein eigentlich harmloser Auffahrunfall oder ein kleiner Parkrempler relativ hohe Schadenkosten verursachen. Vor diesem Hintergrund stellt sich bei solchen Fahrassistenzsystemen die Frage, ob die vergleichsweise höheren Schadenskosten durch das verringerte Unfallrisiko kompensiert werden können.
Doppelt so hohe Reparaturkosten möglich
ACC-Radarsensoren gibt es beispielsweise bei Peugeot bereits ab etwa 1000 Franken, wohingegen das gleiche Bauteil bei Audi, Volvo, Honda oder Jaguar das Doppelte oder noch mehr kostet. Weil bei einem Unfall meist auch noch andere Teile beschädigt werden, kommen so schnell relativ hohe Kosten alleine für das Material auf.
Dazu kommen die Aufwandskosten für die Vorarbeiten – wenn beispielsweise für den Wechsel eines Parksensors zuerst der Stossfänger demontiert werden muss. Die Montagepreise für einzelne Komponenten können deshalb je nach Hersteller stark variieren: Für einen ACC-Sensor beispielsweise zwischen 60 und 240 Franken, für einen Xenon-Scheinwerfer zwischen 50 und 270 Franken und für einen Parksensor zwischen 20 und 80 Franken. Jeder Bagatellunfall ist anders, aber als Faustregel gilt, dass die Reparatur durch einen zu ersetzenden ACC-Sensor etwa doppelt so teuer kommen kann.
Fahrassistenzsysteme beeinflussen das Schadensgeschehen
Obwohl Fahrassistenzsysteme das Schadensgeschehen und damit den Prämienbedarf beeinflussen, sind sie für die Versicherungen zurzeit noch keine Berechnungsfaktoren. Indirekt berücksichtigt werden sie natürlich über den Fahrzeugneuwert. Ob Fahrassistenzsysteme den Versicherungsaufwand durch technische Unterstützung verringern oder durch hohe Reparaturkosten vergrössern, lässt sich noch nicht abschliessend beantworten.
Damit der Sicherheitsvorteil solcher Systeme grösser bleibt als deren Schadensaufwand empfiehlt der TCS folgende Massnahmen:
• Die Sensoren müssen so verbaut werden, dass sie bei einem Bagatellunfall nicht getroffen werden und bei der Reparatur nicht ersetzt oder neu justiert werden müssen.
• Muss ein teures Bauteil aus technischen Gründen im Beschädigungsbereich montiert werden, so darf es bei einem Bagatellunfall nicht zerstört werden. Entsprechenden Schutz bieten beispielsweise Halterungen mit Soll-Bruchstellen.
• Reparaturbetriebe brauchen geeignete Vorgaben zur raschen und effizienten Funktionsprüfung der Sensoren. So kann verhindert werden, dass teure Bauteile vorsorglich ersetzt werden.
Letztlich gilt es festzuhalten, dass sich die Schadenskosten bei Fahrassistenzsystemen durch eine Senkung der Ersatzteilpreise verringern würden. Die teilweise markanten Preisunterschiede bei den Radarsensoren stellen die Verbreitung und schliesslich auch den Nutzen solcher Systeme in Frage. Eine verbreitete Anwendung von ACC-Systemen auch in der Kompaktklasse dürfte langfristig zu günstigeren Preisen führen und damit die zu erwartenden Schadenskosten verringern.
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