Verband des Strassenverkehrs FRS erachtet es als nicht zielführend, auf Verfassungsstufe einen detaillierten Massnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rasern bzw. Geschwindigkeitsexzessen zu verankern. Hand¬lungsbedarf besteht aber durchaus auf Gesetzesstufe. Diesbezüglich sollen im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms „Via sicura", das gegenwärtig im Ständerat behandelt wird, schärfere Regelungen gegen Raser eingeführt werden. Das Volksbegehren rennt somit offene Türen ein und ist deshalb abzulehnen.
Die unter dem Dach von strasseschweiz vereinten Verbände und Organisationen verurteilen das Rowdy-beziehungsweise Rasertum auf schweizerischen Strassen aufs Schärfste. Das Rasen wird von ihnen weder bagatellisiert noch toleriert, geschweige denn in irgendeiner Form unterstützt beziehungsweise gefördert. strasseschweiz tritt ein für die harte Bestrafung von Rasern wie z.B. die Beurteilung als eventualvorsätzliche Tötung gemäss diversen Gerichtsentscheiden. Der Verband befürwortet zudem obligatorische Kurse samt psychologischer Betreuung für bereits identifizierte Raser.
Insofern bringt strasseschweiz den Anliegen der Initianten ein gewisses Verständnis entgegen, ist allerdings der Meinung, dass die Raserproblematik nicht auf Verfassungsstufe, sondern auf gesetzlichem Weg zu lösen ist. Diesbezüglich sind mit dem Handlungsprogramm „Via sicura" für mehr Sicherheit im Strassenverkehr sowie aufgrund verschiedener im Parlament überwiesener Vorstösse die notwendigen Schritte bereits eingeleitet worden. Es ist richtig, dass Fahrzeuglenkende, die elementare Verkehrsregeln vorsätzlich verletzen, die im öffentlichen Raum Autorennen veranstalten und durch ihr unverantwortliches Verhalten das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten sowie Toten in Kauf nehmen, als Raser eingestuft und dementsprechend hart bestraft werden.
Trotz des grossen Leids, das Raser unbestrittenermassen anrichten können, sollten die Relationen nicht aus den Augen verloren werden: Aus den Zahlen des Bundesamts für Statistik über die Geschwindig¬keitskontrollen lässt sich keine massive Verschärfung der Raserproblematik ablesen. Mit Ausnahme einer sehr kleinen Minderheit lassen sich die motorisierten Verkehrsteilnehmenden keine gravierenden Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu Schulden kommen.
Der Strassenverkehr wird ständig sicherer. Die Zahl der schweren Verkehrsunfälle mit Personenschäden ist rückläufig. Seit 1970 hat auf schweizerischen Strassen die Zahl der getöteten Personen um weit über den Faktor vier abgenommen; die Zahl der Verletzten ging in der gleichen Zeitspanne um ein Viertel zurück. Diese äusserst positive Entwicklung hat trotz gestiegener Motorisierung sowie gewachsener Bevölkerung und Wirtschaft, trotz Verdoppelung der Verkehrsleistungen und trotz dichterem Verkehr auf den Strassen stattgefunden.
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