Der in der Verordnung über die Verminderung der C02-Emissionen vorgesehene Zielwert von 130 g C02/Kilometer entspricht den Vorstellungen des TCS: Das heisst strikte Normen für die Hersteller, damit die C02-Reduktionsziele erreicht werden können, ohne dabei unnötigerweise die Konsumenten zu bestrafen. Der TCS hat sich von Anfang an für die Übernahme des EU-Zielwertes ausgesprochen,er hält allerdings die geplanten Vorschriften für nicht konsumentenfreundlich.
Die Automobilhersteller setzen auf energieffiziente Motoren, die weniger CO2 emittieren. In der Schweiz gingen 2005 bis 2010 die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller verkauften Neuwagen von 189 g/km auf 161 g/km zurück. 2011 wird dieser Wert voraussichtlich auf 155 g/km und bis 2015 auf 133 g/km sinken. Somit kann der anvisierte, übrigens vom TCS seit längerem geforderte Emissionswert von 130 g CO2/km für Neufahrzeuge mit einer minimen Verzögerung erreicht werden
Hindernisreicher Direktimport
Wer sein Fahrzeug direkt importieren will, muss laut Verordnungsentwurf mit einem bürokratischen Hindernislauf rechnen. Tatsächlich soll jegliches Überschreiten der 130g-Limite ab dem zweiten Halbjahr 2012 „gebüsst" werden. Somit wird gemäss Entwurf ein von Privatpersonen direkt importiertes Auto erst dann eine Verkehrszulassung erhalten, wenn der Fahrzeughalter im Besitz einer Bestätigung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) sind, dass er die für das importierte Fahrzeug errechnete „CO2-Abgabe" einbezahlt hat. Diese neue Vorschrift verkompliziert unnötigerweise den PW-Direktimport. Die von den offiziellen Importeure jeweils am Jahresende zu bezahlende CO2-Abgabe wird aufgrund des CO2-Durchschnitteswert der von ihnen verkauften Fahrzeuge berrechnet.
Sobald die Abgabe in Kraft tritt, wird der TCS im Internet einen CO2-Rechner aufschalten, mit dessen Hilfe die Höhe der Abgabe berechnet werden kann, die für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoss von über 130g/km entrichtet werden muss.
Dieser administrativ schwerfällige Prozess ist nach Auffassung des TCS nicht konsumentenfreundlich. Dies wird den Direktimport merklich bremsen, der für die Konsumenten eine gute aber auch mit gewissen Nachteilen verbundene Alternative ist. Im Interesse der Konsumenten wird der TCS sich dafür einsetzen, dass die geschuldete Sanktion auch nach der Verkehrszulassung bezahlt werden kann.
Zu vermeiden sind ausserdem lange Fristen bei der Zulassung von Nischenmodellen,für die nebst der EU-Typgenehmigung noch ein schweizerischer Typenschein ausgestellt-werden muss. Zu vermeiden ist ausserdem eine Doppelbelastung der Fahrzeughalter. Im Sinne der Transparenz verlangt der TCS daher, dass in jenen Fällen, wo die erste Verkehrszulassung im Ausland erfolgt, die im Ausland erhobene CO2-Gebühr in der Schweiz angerechnet wird!
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