Bei vorgängigen Buchungen über Internet lassen sich die Preise oft besser vergleichen, wobei auch die mit einbegriffenen Leistungen zu berücksichtigen sind. Bei Online-Buchungen müssen meistens die Reisedaten (Flugnummer) und die Kreditkartenangaben angegeben werden. Extras wie Winterreifen, Kindersitze, Navigationsgeräte, Einwegmiete oder zusätzliche Fahrer können zumeist auch direkt über Internet gebucht werden – normalerweise gegen einen Aufpreis. Ganz wichtig ist natürlich eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken. Empfehlenswert ist zudem eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt. Gegebenenfalls kann man eine Zusatzversicherung abschliessen, die den Selbstbehalt auf CHF 0 reduziert.
Bei der Übernahme
Natürlich sollte man sich im Vorfeld darüber informieren, wo und zu welchen Zeiten das Fahrzeug übernommen werden kann. Voucher, Kreditkarte und Führerschein müssen bei der Übernahme vorgewiesen werden. Die Kreditkartennummer wird als Sicherheit hinterlegt. Ein Mietauto sollte immer vollgetankt übernommen werden.
Vor Ort muss der Mietvertrag gründlich kontrolliert werden, so dass keine unerwünschten Zusätze in Rechnung gestellt werden können. Bei Unklarheiten oder Verständigungsschwierigkeiten ist auf jeden Fall zuerst Klarheit zu schaffen, bevor man den Vertrag unterschreibt.
Auch das Fahrzeug ist sorgfältig zu begutachten. Man sollte das Auto auf Beulen, Kratzer und Glasschäden prüfen, Reifen, Räder und Tankanzeige checken sowie eine Funktionskontrolle von Beleuchtung, Klimaanlage und Scheibenwischanlage vornehmen. Zudem sollte kontrolliert werden, ob die erforderliche Ausrüstung (Reserverad, Verbandskasten, Pannendreieck, Warnweste etc.) vollständig vorhanden und brauchbar ist. Bereits vorhandene Schäden und Defizite müssen dokumentiert sein, noch nicht dokumentierte Schäden müssen neu protokolliert oder allenfalls fotografiert werden. Bei unzureichender Kontrolle und Dokumentation können solche Schäden ansonsten in Rechnung gestellt werden.
Bei einem Unfall
Grundsätzlich sollte man bei Fahrten im Ausland nichts unterschreiben, was man nicht eindeutig versteht. Im Zweifelsfalle sollte ein Übersetzer oder der Beistand eines Anwalts organisiert werden. Grundsätzlich gilt es, die Unfallstelle zu sichern und die Polizei zu verständigen. Dann sollte ein Protokoll inklusive Fotos vom Unfallhergang erstellt werden, das von allen Beteiligten unterschrieben wird. Wichtig ist, dass die Adresse vom Unfallgegner bekannt ist. Anschliessend wird der Autovermieter verständigt und sichergestellt, dass der Schaden von der Versicherung gedeckt wird.
Bei der Rückgabe
Auch wenn die Fahrt ohne Pannen und Unfälle verlief, sollte der Mietwagen wenn möglich während der Öffnungszeiten der betreffenden Station zurück gebracht werden. Denn es ist von Vorteil, wenn ein Mitarbeiter der Mietwagenfirma vor Ort das Fahrzeug auf Schäden kontrolliert und ein entsprechendes Abgabeprotokoll aushändigt. Dieses Dokument kann bei nachträglichen Forderungen nützlich sein. Ist man sich nicht einig bei Schäden, die im Protokoll vermerkt werden, empfiehlt es sich, den Sachverhalt auf dem Schadenprotokoll zu notieren und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen.
Wird ein Mietauto ausserhalb der Öffnungszeiten zur Station zurückgebracht, besteht ein Risiko. Denn wird das Auto beschädigt, bis die Vermietung wieder öffnet, ist die Haftungsfrage unter Umständen ungeklärt. Bei Unsicherheiten ist es in jedem Fall ratsam, Fotos von der fraglichen Partie des Autos zu machen. Man sollte das Auto vollgetankt zurückbringen, ansonsten können der Fehlbetrag und der Mehraufwand nachträglich in Rechnung gestellt werden.
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