Verband des Strassenverkehrs FRS hat die Eck- werte, die der Bundesrat heute in Zusammenhang mit der Botschaft zum National- strassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) beschlossen hat, zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagene Erhöhung der Treibstoffsteuern ist dabei leider der falsche Ansatz.
Seit jeher war für die Strassenfinanzierung im Grundsatz genügend Geld vorhanden. Indessen wurden die finanziellen Mittel bisher zu einem grossen Teil nicht ausgegeben bzw. nicht in den bedarfsgerechten und dringend notwendigen Ausbau der Strasseninfrastruktur investiert, weil der Bund primär ein Realisierungs-, nicht aber ein Finanzierungsproblem hat.
Angesichts dieser Ausgangslage wurden die vorhandenen Strassengelder zunehmend zurück- gestellt und zweckentfremdet, d.h. der allgemeinen Bundeskasse und dem öffentlichen Verkehr (öV) zugewiesen. Von den rund 9,5 Milliarden Franken, die Automobilisten, Motorradfahrende und das Transportgewerbe dem Bund Jahr für Jahr an Steuern und Abgaben abliefern, werden über 40 Prozent oder gegen vier Milliarden Franken via den generellen Bundeshaushalt für irgendwelche anderen Aufgaben verwendet. Lediglich knappe 30 Prozent (gegen 3 Mrd. Franken) sind für Strassenaufgaben reserviert. Der Rest fliesst vor allem in Schienenprojekte (rund 1,8 Mrd. Franken) und in die Kantonskassen (gegen 0,5 Mrd. Franken).
Bereits heute, aber insbesondere in Zukunft braucht die Strasse in Anbetracht der zunehmenden Engpässe auf den Autobahnen (Stichwort: drastische Stauzunahme) und der wachsenden An- forderungen mehr Geld für (Ausbau-)Projekte. In dieser Situation fehlen laut Bundesrat nun die nötigen Finanzen, weil die von den Strassenbenützenden generierten Mittel anderweitig zweck- entfremdet werden.
Vor diesem Hintergrund gibt es für strasseschweiz eine bessere Lösung als jene des Bundesrats: Erstens müssen die bestehenden – ökonomisch, ökologisch und gesellschaftlich schädlichen – Engpässe auf dem Nationalstrassennetz so rasch als möglich beseitigt werden. Zweitens ist das von den Strassenbenützenden bereits zur Genüge bezahlte Geld in Anlehnung an die „Milchkuh- Initiative“ vermehrt im ursprünglichen Sinn – namentlich für die Strassenaufgaben – einzusetzen. Von den Einnahmen aus der Mineralölgrundsteuer sind mehr als bloss 50 Prozent für Strassen- zwecke zu verwenden. Die vorgeschlagene Erhöhung der Treibstoffsteuern, die in Kompetenz des Bundesrats beabsichtigte Anpassung der Strassenabgaben an die Teuerung und die fortgesetzte Zweckentfremdung von Strassengeldern für den öffentlichen Agglomerationsverkehrs sind hingegen der falsche Ansatz und müssen im Rahmen der NAF-Vorlage korrigiert werden.
Es wird am Bundesparlament liegen, Volk und Ständen einen sinnvollen und mehrheitsfähigen
Vorschlag zu unterbreiten.
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