Für strasseschweiz ist es unverständlich, warum der Bundesrat die desaströse VCS-Initiative „Für den öffentlichen Verkehr" zwar als untaugliches Instrument zur Lösung der anstehenden grossen Probleme betreffend die Finanzierung der Strassen- und Schieneninfrastruktur einstuft und trotzdem mit FABI (Finan-zierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) einen direkten Gegenvorschlag in ähnlicher Ausrichtung präsentiert. strasseschweiz befürchtet, dass im Umfeld der VCS-Initiative mit FABI für das Schienennetz konkrete und weitgreifende Finanzierungs- und Ausbauvorschläge gemacht werden, während bei den Strasseninfra-strukturen - insbesondere jenen für die Nationalstrassen - nach wie vor eine vergleichbare Vorlage fehlt. Damit werden Sachzwänge geschaffen, die eine künftige Weiterentwicklung der strassenseitigen Infrastrukturen behindern oder ungünstig beeinflussen werden.
Aus diesem Grund appelliert strasseschweiz an die eidgenössischen Räte, dass sie die VCS-Initiative so rasch als möglich behandeln sowie Volk und Ständen ohne jeglichen Gegenvorschlag zur Abstimmung unter¬breiten. Davon abgekoppelt ist - simultan und synchron zu FABI - ein umfassendes, greifbares und verbindliches Konzept zu Finanzierung und Ausbau der nationalen Strasseninfrastruktur zu erarbeiten. Darin muss klipp und klar auf den Tisch gelegt werden, welche Infrastrukturen notwendig sind, um den Strassenverkehr in den kommenden Jahrzehnten sicher und flüssig abwickeln zu können, und welche finanziellen Aufwen¬dungen damit verbunden sind. Die Botschaft aus dem Jahr 2009 zur Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz leistet dazu zwar einen ersten wesentlichen Beitrag, ist verglichen mit FABI allerdings ein noch ungenügender Schritt in die richtige Richtung.
Es kann und darf nicht sein, dass zuerst die Finanzierung von Bau, Ausbau, Betrieb und Unterhalt der Bahn-infrastruktur (notabene - unter weiterhin grober und massiver Missachtung des Verursacherprinzips - zu einem grossen Teil auf Kosten des privaten Strassenverkehrs) ins Trockene gebracht wird, nur um danach not-gedrungen beträchtliche Steuer- und Abgabenerhöhungen beim privaten Strassenverkehr vornehmen zu müssen.
Im Rahmen der unabhängig von der VCS-Initiative vorzunehmenden Behandlung der FABI-Vorlage empfiehlt strasseschweiz den eidgenössischen Räten, dass sie folgende Modifikationen vornehmen bzw. auf folgende Punkte verzichten:
- Verzicht auf die Begrenzung des Fahrkostenabzugs für Pendler, da diese Begrenzung in erster Linie zu¬lasten der Autopendler geht und eine Rechtsungleichheit namentlich zulasten von Arbeitnehmenden in ländlichen Regionen mit schlechter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr darstellt.
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