Anrisstext: 

Die VCS-Initiative „Für den öffentlichen Verkehr" zerstört die Strassenfinan-zierung und wird von strasseschweiz klar verworfen. Sie ist Volk und Ständen ohne jeglichen Gegenvorschlag so rasch als möglich zur Abstimmung zu unterbreiten. Die FABI-Vorlage für den Bahnverkehr soll ohne Sachzwänge bearbeitet und in zeitlicher Abstimmung mit einer Vorlage über Finanzierung und Ausbau der nationalen Strasseninfrastruktur erfolgen.

Für strasseschweiz ist es unverständlich, warum der Bundesrat die desaströse VCS-Initiative „Für den öffentlichen Verkehr" zwar als untaugliches Instrument zur Lösung der anstehenden grossen Probleme betreffend die Finanzierung der Strassen- und Schieneninfrastruktur einstuft und trotzdem mit FABI (Finan-zierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) einen direkten Gegenvorschlag in ähnlicher Ausrichtung präsentiert. strasseschweiz befürchtet, dass im Umfeld der VCS-Initiative mit FABI für das Schienennetz konkrete und weitgreifende Finanzierungs- und Ausbauvorschläge gemacht werden, während bei den Strasseninfra-strukturen - insbesondere jenen für die Nationalstrassen - nach wie vor eine vergleichbare Vorlage fehlt. Damit werden Sachzwänge geschaffen, die eine künftige Weiterentwicklung der strassenseitigen Infrastrukturen behindern oder ungünstig beeinflussen werden.

Aus diesem Grund appelliert strasseschweiz an die eidgenössischen Räte, dass sie die VCS-Initiative so rasch als möglich behandeln sowie Volk und Ständen ohne jeglichen Gegenvorschlag zur Abstimmung unter¬breiten. Davon abgekoppelt ist - simultan und synchron zu FABI - ein umfassendes, greifbares und verbindliches Konzept zu Finanzierung und Ausbau der nationalen Strasseninfrastruktur zu erarbeiten. Darin muss klipp und klar auf den Tisch gelegt werden, welche Infrastrukturen notwendig sind, um den Strassenverkehr in den kommenden Jahrzehnten sicher und flüssig abwickeln zu können, und welche finanziellen Aufwen¬dungen damit verbunden sind. Die Botschaft aus dem Jahr 2009 zur Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz leistet dazu zwar einen ersten wesentlichen Beitrag, ist verglichen mit FABI allerdings ein noch ungenügender Schritt in die richtige Richtung.

Es kann und darf nicht sein, dass zuerst die Finanzierung von Bau, Ausbau, Betrieb und Unterhalt der Bahn-infrastruktur (notabene - unter weiterhin grober und massiver Missachtung des Verursacherprinzips - zu einem grossen Teil auf Kosten des privaten Strassenverkehrs) ins Trockene gebracht wird, nur um danach not-gedrungen beträchtliche Steuer- und Abgabenerhöhungen beim privaten Strassenverkehr vornehmen zu müssen.

Im Rahmen der unabhängig von der VCS-Initiative vorzunehmenden Behandlung der FABI-Vorlage empfiehlt strasseschweiz den eidgenössischen Räten, dass sie folgende Modifikationen vornehmen bzw. auf folgende Punkte verzichten:
- Verzicht auf die Begrenzung des Fahrkostenabzugs für Pendler, da diese Begrenzung in erster Linie zu¬lasten der Autopendler geht und eine Rechtsungleichheit namentlich zulasten von Arbeitnehmenden in ländlichen Regionen mit schlechter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr darstellt.

  1. - Verzicht auf die Verlängerung der Bezahlung des so genannten NEAT-Viertel bis Ende 2030: Das NEAT-Viertel läuft dann aus, wenn maximal 25 Prozent der Gesamtaufwendungen für die NEAT-Basislinien (total 24 Mia. Franken) bezahlt sind - d.h. im Jahr 2018 (20 Jahre x 310 Mio. Franken = 6'200 Mio. Franken).
  2. - Verzicht auf die Weiterverwendung der LSVA-Erträge zugunsten des öffentlichen Verkehrs nach Auslaufen des FinöV-Fonds; ab diesem Zeitpunkt sind die LSVA-Einnahmen, wie ursprünglich beabsichtigt, ver-fassungskonform im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr einzusetzen.
  3. - Verzicht auf die verfassungsmässige Verankerung des Begriffs „Landverkehr" (anstelle des Begriffs „Strassenverkehr") im Zusammenhang mit der Verwendung der Erträge aus der Schwerverkehrsabgabe.
     

Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
To prevent automated spam submissions leave this field empty.