auto-schweiz: Rückzug der Stopp-Offroader-Initiative:

Anrisstext: 

ein vernünftiger Entscheid

auto-schweiz, die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure, nimmt mit Befriedigung Kenntnis vom Entscheid des von den Jungen Grünen dominierten Initiativkomitees, die „Initiative für menschenfreundlichere Fahrzeuge“ (besser bekannt unter der Kurzform „Stopp-Offroader-Initiative“) zurückzuziehen.

Es war abzusehen: Die verbindliche Festsetzung von Grenzwerten für den CO2-Ausstoss von neuen Personenwagen durch das Parlament – konkret: die 1:1-Übernahme der entsprechenden EU-Richtlinien – macht die Initiative schlicht obsolet. Tatsächlich hätte niemand verstanden, weshalb man einem Volksbegehren zustimmen soll, das einen maximalen CO2-Grenzwert von 250 g/km vorsieht, nachdem für das Jahr 2015 der mittlere CO2-Ausstoss von Personenwagen nur noch 130 g, also nur rund die Hälfte davon, betragen darf.

Die beschlossene gesetzliche Regelung der CO2-Emissionen hat im Gegensatz zur „Stopp-Offroader-Initiative“ ausserdem den Vorteil, dass sie nicht auf Verboten basiert: Wer ein Auto kaufen will bzw. muss, das mehr als 130 Gramm CO2 ausstösst, kann das auch weiterhin tun. Dies allerdings nicht ohne hierfür kräftig zur Kasse gebeten zu werden. Was zwar enorm stossend ist, aber nach Ansicht von auto-schweiz immer noch besser als das Verbot ganzer Marken (!), Fahrzeugkategorien und Modellreihen, wie das die Volksinitiative vorgesehen hatte.

Zu einem Urnengang wird es also nicht kommen. Das ist vernünftig; alles andere wäre von der Bevölkerung als Zwängerei empfunden worden. Umsomehr, als es für jedermann offenkundig ist, dass die Automobilbranche in den letzten Jahren enorme Fortschritte in Sachen Energieeffizienz, Schadstoffausstoss und Sicherheit erzielt hat und diesen Weg auch in Zukunft weiterverfolgen will.

Interessant zu wissen: Wäre die Offroader-Initiative nicht zurückgezogen worden, hätte die neue CO2-Regelung gar nicht wie vorgesehen auf den kommenden 1. Januar 2012, sondern erst mit mindestens einjähriger Verzögerung in Kraft gesetzt werden können. Denn die an die EU angelehnte CO2-Richtlinie war bekanntlich vom Bundesrat als indirekter Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative ins Spiel gebracht worden, und im Begleittext dazu ist festgehalten, dass dieser Gegenvorschlag nur dann eingeführt werden kann, wenn die Offroader-Initiative entweder abgelehnt oder zurückgezogen wird. Es darf deshalb vermutet werden, dass diese Konstellation den Rückzugsentscheid des Initiativkomitees mit beeinflusst hat.
 

 

Max Nötzli
Präsident
www.auto-schweiz.ch
 

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