TCS: Beweissichere Atem-Alkoholprobe
Anrisstext: 

vereinfacht Kontrollverfahren

Der TCS erwartet, dass mit der Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe per 1. Oktober 2016 die Kontrollverfahren für die Polizei und natürlich auch die Verkehrsteilnehmer vereinfacht und vergünstigt werden. Für den TCS ist dabei entscheidend, dass die Verkehrsteilnehmer im Zweifelsfall weiterhin auf eine Blutentnahme bestehen können. Weiterhin die sicherste Variante bleibt jedoch, im Strassenverkehr gänzlich auf Alkohol zu verzichten.
Die vom Parlament im Rahmen von «Via sicura» beschlossene beweissichere Atem-Alkoholprobe im Strassenverkehr wird am 1. Oktober 2016 eingeführt. Bislang galt das Ergebnis von Atem-Alkoholproben nur als Beweis, wenn der Wert unter 0.8 Promille lag und von der betroffenen Person bestätigt worden ist. Mittlerweile können technisch entsprechend hoch entwickelte Geräte aber auch im Bereich von 0.8 Promille oder mehr den Atem-Alkoholwert beweissicher bestimmen. Eine Blutprobe ist somit nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, auf Verlangen des Betroffenen oder in Ausnahmefällen (z.B. bei Verletzungen oder Atemwegerkrankungen) nötig.

Die Position des TCS
Der TCS erwartet, dass die Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe die Kontrollverfahren für die Polizei und natürlich auch für die Verkehrsteilnehmer vereinfacht, beschleunigt und vergünstigt. Gerade die systematischen zeit- und kostenintensiven Blutentnahmen im Krankenhaus entfallen. Für den TCS ist dabei entscheidend, dass die Verkehrsteilnehmer im Zweifelsfall weiterhin auf eine Blutentnahme bestehen können, falls sie dem Resultat der Atem-Alkoholprobe nicht vertrauen. Die Polizei ist dazu verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Alkohol als Unfallursache
Grundsätzlich bleibt Alkohol im Strassenverkehr ein grosses Thema und eine latente Gefahr, denn noch immer ist Trunkenheit am Steuer ein wesentliches Sicherheitsrisiko: In 17% aller Unfälle mit Toten oder Verletzten spielt der Alkohol eine Rolle. 2015 waren schweizweit mehr als 1‘000 Unfälle mit Leicht- oder Schwerverletzten und insgesamt 33 Toten mitunter auf Alkoholeinfluss zurückzuführen. Deshalb empfiehlt der TCS auch weiterhin allen Verkehrsteilnehmern folgende Faustregel: Wer fährt, trinkt nicht. 

Nur die Masseinheit ändert sich, nicht aber das Gesetz
Die Alkoholtestgeräte werden künftig die Ergebnisse in Milligramm Alkohol pro Liter Luft anzeigen (mg/l). Diese neue Masseinheit bedeutet jedoch keine Veränderung der erlaubten Alkoholmenge für Fahrzeuglenker, auch die Strafen bleiben gleich wie bis anhin. Den aktuellen Werten von 0,5 und 0,8 Promille (Alkohol im Blut) entsprechen die Werte von 0,25 und 0,4 mg/l (Alkohol in der ausgeatmeten Luft).

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